1 Leistungsbeschreibung

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Teilnahmebestätigungen, die der Veranstalter an den Teilnehmer/die Teilnehmerin verschickt. Diese Angaben sind bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine (auch wesentliche) Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 8 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die evtl. bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen. Der Veranstalter behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen, wie z.B. die Verlegung des Trainingsortes vor. Die angebotenen Leistungen werden vom Veranstalter auch bei schlechter Wetterlage durchgeführt, sofern dies zumutbar erscheint. Sollten eine oder mehrere Trainingseinheiten wegen unzumutbarer Wetterverhältnisse, z.B. bei Sturm, drohendem Gewitter oder Unwetter ausfallen, so bietet der Veranstalter hierfür zeitnah einen Ersatztermin an. Ein Recht auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesem Falle nicht.

 

§ 2 Anmeldung

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder für alle mit aufgeführten Personen schriftlich über das Kontaktformular auf der Homepage des Veranstalters, per E-Mail, oder auf dem Postwege. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande, die für Veranstalter und Anmelder auch in elektronischer Form als Email verbindlich ist.

 

§ 3 Bezahlung

Nach Anmeldung erhält der Anmelder eine Anmeldebestätigung vom Veranstalter. Der darin aufgeführte Rechnungsbetrag ist sofort zu bezahlen, erst mit Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters besteht das Recht auf Teilnahme an dem gewählten Kurs. Ausstehende Zahlungen sind wie in der Buchungsbestätigung beschrieben zu leisten. Wenn der ausgewiesene Rechnungsbetrag bis 8 Tage nach Versand der Buchungsbestätigung noch nicht auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist gilt die Anmeldung als widerrufen und der Veranstalter behält sich vor, den frei gewordenen Kursplatz an einen anderen Teilnehmer weiter zu geben. Für Kosten, die dem Anmelder dadurch entstehen haftet der Veranstalter nicht. Schadenersatzansprüche an den Veranstalter sind in diesem Falle ausgeschlossen. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Veranstalter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Leistet der Anmelder eine Zahlung an den Veranstalter, ohne vorher eine Buchungsbestätigung erhalten zu haben, so ist damit nicht automatisch ein Recht auf Teilnahme an der gewählten Veranstaltung verbunden. Der Veranstalter behält sich in diesem Falle eine Stornierung der Anmeldung vor, geleistete Zahlungen werden dann zurück erstattet.

 

§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter oder den Teilnehmer

Seminare und Workshops:

Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält. Insbesondere gilt dies, wenn er das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet. Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann der Veranstalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten, bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden dann umgehend erstattet. Der Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung zurücktreten, dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Veranstalter.

Im Falle des Rücktrittes betragen die Stornierungskosten wie folgt:

bullet vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 14 Tage vor Beginn: 20 % der Teilnahmegebühr.
bullet vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 7 Tage vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr.
bullet bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor Beginn erfolgt keine Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen und der ausstehende Restbetrag der Kursgebühr wird sofort fällig.

Nach Absprache mit dem Veranstalter kann der Anmelder einen Ersatzteilnehmer stellen, der an seiner Stelle an dem gewählten Kurs teilnimmt. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

 

Gruppenkurse und Einzelstunden:

Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts muss mindestens 24 Stunden vorher durch den/die TeilnehmerIn erfolgen. Erfolgt dieses nicht oder später wird die Teilnahme angerechnet. Nach Beginn eines Gruppenkurses wird auch bei rechtzeitiger Absage einer Unterrichtseinheit die Teilnahmegebühr nicht anteilig erstattet. Der Veranstalter behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die verlorene Unterrichtszeit wird nachgeholt oder die Unterrichtsgebühr wird anteilig erstattet. Der Veranstalter behält sich vor, in dringenden Fällen den Unterricht abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht nachgeholt.

 

§ 5 Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt wurden. Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass für seinen Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde und der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Auf Verlangen hat der Teilnehmer dem Veranstalter eine Kopie der Versicherungspolice vorzulegen. Der Veranstalter übernimmt während des Kurses nicht die Aufsicht über die Hunde der Teilnehmer i. S. v. § 834 BGB. Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung ihres Erziehungsberechtigten einen Kurs belegen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die TeilnehmerIn von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an Trainings- und Beratungsangeboten, sowie sonstigen Veranstaltungen des Veranstalters erfolgt auf eigenes Risiko.

 

§ 6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

 

§ 7 Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Anmelder erklärt sich mit seiner Anmeldung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters einverstanden.